Schießstandordnung

Ein paar einfache aber wichtige Verhaltensregeln.

Ohne ein paar einfachen Verhaltensregeln geht es auch bei unserem Schießstand nicht.   


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1. Das Betreten und die Benutzung des Schießstandes erfolgt auf eigene Gefahr.

2. Den Anordnungen der Standaufsicht ist jederzeit unmittelbar Folge zu leisten.

3. Am Schießstand gilt Rauch, Alkohol- und Drogenverbot.

4. Vor Beginn des Schießens hat sich jeder Schütze im Standbuch mit Datum, Name, Zeit und Unterschrift einzutragen.

5. Personen, welche die Sicherheit gefährden bzw. gegen die Standregeln verstoßen, werden durch die Standaufsicht des Schießstandes verwiesen.

6. Zugelassen sind alle Faustfeuerwaffen bis Kaliber 45. ACP und Langwaffen im FFW-Kaliber. Magnum-Ladungen sind verboten!

7. Verboten sind Leuchtspur, Brand und andere Spezialgeschoße.

8. Verboten ist das Schießen mit vollautomatischen bzw. verbotenen Waffen.

9. Mit der Nutzung der Schießanlage erklärt der Schütze, dass er die Schießstandordnung und die Haftungsausschlusserklärung gelesen, verstanden und akzeptiert hat.

10. Es darf nur mit Schießbrille und Gehörschutz geschossen werden.

11. Vor dem Verlassen bitten wir den Schießstand gegebenenfalls zu reinigen und die abgeschossenen Hülsen in den Hülsensammelbehälter zu entsorgen.

12. Jegliche verursachte Beschädigung des Schießstands ist unverzüglich der Standaufsicht zu melden.

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